Widerrufsrecht
Als Verbraucher steht dem Teilnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung:
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Aliona Bieberstein, Meininger Str. 11, 98530 Rohr, Deutschland, E-Mail: info@campernova.de, Telefon: +49 (0) 1512 – 7574456) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief und E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An
Aliona Bieberstein
Meininger Str. 11
98530 Rohr
Deutschland
E-Mail: info@campernova.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden digitalen Inhalte (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen. Fügen Sie hier Ihren Namen, Ihre Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse ein.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungsleistungen unterstützen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Auftraggeber die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erforderlich und allgemein üblich sind, und dem Auftragnehmer insbesondere
• alle erforderlichen Informationen, Materialien (Werk- und Baustoffe, Beistellung, etc.) und Daten (z.B. Fahrzeugunterlagen) zur Verfügung stellen;
• das vertragsgegenständliche umzubauende Fahrzeug auf dem Betriebsgelände des Auftragnehmers vorbeizubringen und abzustellen;
• das Übergabeprotokoll des Auftragnehmers zu prüfen und zu unterschreiben;
sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis des Auftragnehmers zugeordnet wurden.
Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Ferner sichert der Auftraggeber zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Patent-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf den Auftragnehmer übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang.
Der Auftraggeber übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Auftraggeber nicht zu vertreten ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert der Auftragnehmer diese Leistungen beim Auftraggeber mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Schriftform an. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform auf, aus seiner Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.
Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für den Auftragnehmer unentgeltlich zu erbringen.
Die vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Auftraggeber die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung des Auftragnehmers hat, ist der Auftragnehmer von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen des Auftragnehmers verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. Dem Auftragnehmer entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Auftragnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Beauftragung von Verarbeitungsaufträge des Auftraggebers abzulehnen, wenn dieser dem Auftragnehmer Inhalte überlässt, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, Jugendgefährdende und/oder Gewaltverherrlichende Inhalte überlässt.
Leistungsänderungen
Der Auftraggeber kann bis zum Zeitpunkt der Abnahme unter Verwendung jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für den Auftragnehmer umsetzbar und zumutbar sind. Der Auftragnehmer prüft Änderungsverlangen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und teilt dem Auftraggeber das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit. Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen des Leistungsänderungsverfahrens gemäß vorstehendem Satz 2 erfolgen für den Aufraggeber unentgeltlich.
Der Auftraggeber wird das Angebot innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots prüfen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer hat sämtliche Arbeitsergebnisse, einschließlich der Dokumentation, an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien den Vertrag unverändert fortsetzen.
Der Auftragnehmer wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Auftraggeber weist ihn schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit.
Fristüberschreitung und Abnahme
Für die Erbringung der einzelnen Leistungen des Auftragnehmers wird ein Terminplan vereinbart. Die darin aus gewiesenen Fristen sind nicht zwingend bindend, Änderungen müssen aber durch Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen.
Ist das Werk vertragsgemäß hergestellt, so erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber. Im Falle der Erbringung von Teilleistungen hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Teilabnahmen.
Die Abnahmeerklärung bzw. Teilabnahmeerklärung bedarf der Schriftform (Abnahmeprotokoll). Das Abnahmeprotokoll bzw. Teilabnahmeprotokoll ist vom Auftragnehmer zu erstellen und vom Auftraggeber gegenzuzeichnen.
Termin Verzüge, die auf Verschulden des Auftraggebers und von ihm beauftragter Dritter zurückzuführen sind, hat der Auftraggeber in vollem Umfang zu verantworten. Für den Auftraggeber dürfen in diesem Fall keine Nachteile, insbesondere finanzieller Art, entstehen.
Sofern zwischen den Parteien verbindliche Lieferfristen vereinbart wurden und aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht einhalten werden kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mi eilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Auftragnehmers, wenn der Auftragnehmer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder den Auftragnehmer noch seine Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Auftragnehmer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus dem Angebot des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Vergütungen um Gesamtpreise. Die angegebene Vergütung versteht sich in EURO und ist ein Bruttopreis inklusive der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Ausführungstermin mehr als vier (4) Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Ausführung der Dienstleistungen des Auftragnehmers Materialherstellungs- und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen, und/oder Währungsregularien und/oder Zolländerung, und/oder Frachtsätze und/oder öffentliche Abgaben und/oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangte Entgelte, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder der Kostensenkung zu ändern. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.
Verbindliche Preisangaben erfolgen in der Regel aufgrund eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in dem sämtliche Angaben und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Materialien im Einzelnen unter Angabe des Preises aufgeführt werden. Der Auftragnehmer ist an einen solchen Kostenvoranschlag gebunden, wenn diesem der Auftrag innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Kostenvoranschlages bei dem Auftraggeber erteilt wird.
Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 20 % der vereinbarten Vergütung zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers maßgebend. Die Restsumme ist nach Fertigstellung der Arbeiten und Abnahme des Werkes sofort ohne Abzug, nach Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers maßgebend.
Angemessene Spesen und Reisekosten werden nach Aufwand gegen Nachweis gesondert in Rechnung gestellt.
Im Falle von zulässigen Teilabnahmen ist der Auftragnehmer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, Materialkosten gesondert im Voraus abzurechnen.
Der Auftragnehmer kann von dem Auftraggeber eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Auftragnehmers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so ist der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte an den unter Ziffer 2. genannten Werken des Aufragnehmers werden dem Auftraggeber einfach eingeräumt.
Die Nutzungsrechte werden mit vollständiger Zahlung der Vergütung eingeräumt.
Die Nutzungsrechte werden räumlich unbeschränkt eingeräumt.
Die Nutzungsrechte sind inhaltlich unbeschränkt. Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten und umfasst die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe. Die betroffenen Werke können somit auf beliebige Weise, digital und analog, benutzt werden.
Der Auftraggeber erhält die Erlaubnis, die in Ziffer 2. genannten Werke zu bearbeiten und umzugestalten.
Der Auftraggeber darf das Nutzungsrecht an den Werken Dritten einräumen.
Für den Fall der vorzeigen Vertragsbeendigung gelten die vorgenannten Ziffern im Hinblick auf die Nutzungsrechte entsprechend für den bereits fertig gestellten Teil des Werkes.
Haftung für Mängel und Garantien
Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 634 ff. BGB.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft , leistet der Auftragnehmer Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert.
Das Recht auf Mängelbeseitigung oder Kündigung steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr beginnend mit der Abnahme des Werkes.
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden:
• für ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung fünf (5) Jahre ab Ablieferung (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB)
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie arglistigem Verschweigen eines Mangels
• bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
• im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit zwischen den Parteien vereinbart
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Der Auftraggeber erhält durch den Auftragnehmer keine Garan en im Rechtssinne.
Haftung für Schäden
Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.
Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
Vertragsdauer und Kündigung
Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, beginnt der Vertrag mit Vertragsschluss. Er endet mit Abnahme des Werkes, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung gemäß Ziffer 8. zu verlangen, wobei er sich dasjenige anrechnen lassen muss, was er infolge der Ausübung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Das Recht der Parteien zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind:
• Nachhaltiger Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen und Bestandteile dieses Vertrages
• Einleitung eines Insolvenzverfahrens
• Erheblicher Dissens über die Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht
Datenschutz und Urheberrechte
Der Auftragnehmer erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Auftraggebers. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers beachtet der Auftragnehmer die gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Bestellung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der sich im Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG-neu) und des Telemediengesetzes (TMG).
Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm überlassenen Daten und Unterlagen ausschließlich für die Erbringung der Leistungen zu verwenden. Die Nutzung für andere Aufträge bedarf jeweils der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen bekannt werdenden Vorgänge Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zum Stillschweigen erstreckt sich auf alle Mitarbeiter des Auftragnehmers. Die Bestimmung des Satzes 2 hat der Auftragnehmer durch geeignete Maßnahmen in seinem Betrieb sicherzustellen.
Abwerbung von Personal und Subunternehmern
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das qualifizierte Personal des Auftragnehmers während der Laufzeit dieses Vertrages nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person und dem Auftragnehmer gleich aus welchem Rechtsgrund enden sollte, die betroffene Person bis zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen, sofern nicht der Auftragnehmer die Beendigung herbeigeführt oder im Einzelfall vorher schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zugestimmt hat.
Höhere Gewalt
führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Arbeiten, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.
Jede Partei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Darüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.
Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle / Universalschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und nicht bereit.
Schlussbestimmungen
Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Meiningen.
Stand: 01.03.2025